PRIVATPERSON


Privatpersonen beraten wir ausschließlich bei unternehmerischer Haupttätigkeit.

 

Ergänzend für Privatpersonen erstellen wir private Finanz- und Vermögensplanungen. Diesen dienen dem langfristigen Vermögensaufbau, der langfristigen Planung der Versorgung, der Altersversorgung und der Absicherung des privaten Vermögens. Niedrige Steuerbelastungen, Vermeidung von hohen Steuernachzahlungen, Nutzung von betrieblicher Altersversorgung, geschickte Steuergestaltungen sorgen dafür, dass der Betrieb und die erfolgreiche Unternehmensführung zunächst dem Unternehmer selbst dienen, damit aber auch den Angestellten und deren Familien, somit der Gesellschaft insgesamt. 

 

Im privaten Bereich geht es auch um die Regelung der Unternehmensnachfrage, sowie die Gestaltung der Erbschaft. Diesen Bereich bearbeiten wir grundsätzlich in Kooperation mit Fachanwälten für Erbrecht und spezialisierten Steuerberatern.