Gesellschaften und deren Gesellschafter, GmbH Beratung, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)


Auch wenn die einfachste Form der Geschäftsgründung in der Gründung eines Einzelunternehmens oder der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft) liegt, sehen wir im Bereich der Existenz- bzw. Unternehmensgründung große Vorteile bei der Errichtung und Führung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), die auch in kleiner Form als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt, UG haftungsbeschränkt) gegründet werden können.

 

 

  1. Trennung von Privatem und Betrieb, Sicherung des Privatvermögens, Haftungsbegrenzung:

Der größte Vorteil liegt aus unserer Sicht darin, dass eine saubere Trennung zwischen privatem und betrieblichem Vermögen vorgenommen wird. Mit der eigenen GmbH geht man um, wie mit einer fremden Person, beispielsweise einem fremden Unternehmen. Die Vermögenswerte, die dem Betrieb dienen, werden an die GmbH verkauft oder aber bei Gründung der GmbH als Grundvermögen bzw. Stammkapital eingebracht. Selbstverständlich können die Vermögensgegenstände auch an die GmbH verpachtet werden. Oder aber – bei wertvollen Gegenständen – gegen eine Darlehensverpflichtung an die GmbH verkauft werden. Man ist dann selbst Darlehensgeber oder auch die Bank seiner eigenen GmbH und erhält Zinsen, die bei der GmbH als Betriebsausgabe und Kosten angesetzt werden können.

 

 

  1. Geschäftsführergehalt

Die eigene Arbeitsleistung kann zwar grundsätzlich auch unentgeltlich bzw. kostenlos erbracht werden. Das kann in Gründungsphasen oder aber auch in der Krise notwendig sein, um die GmbH vor einem Insolvenzantrag zu schützen. Im Regelfall allerdings erhält man von der GmbH – genau wie jeder andere Arbeitnehmer auch – ein angemessenes Gehalt für die eigene Tätigkeit. Das ist ein weiterer Vorteil dieser Rechtsform. Man kann über die Höhe des Gehaltes die eigene Steuerbelastung, die man dem Finanzamt zahlen möchte, selbst bestimmen. Bei der Gewährung von Zusatzleistungen wie beispielsweise 13. und/oder 14. Monatsgehalt, Gewinntantiemen, betriebliche Altersversorgung und betrieblicher Dienstwagen sind bestimmte Kriterien zu beachten.

 

Der steuerliche Vorteil liegt neben der individuellen Bestimmung der Höhe des Gehaltes darin, dass bei der GmbH steuerliche Vorteile für Unternehmer mit denen von Arbeitnehmern kombiniert werden können. So ist beispielsweise der Dienstwagen immer zu 100 % betrieblich genutzt und kann ohne Führung eines Fahrtenbuches auch mit hohen Sonderabschreibungen vom Gewinn abgezogen werden. Daneben können Reisekosten oder auch verbilligte Sachbezüge gewährt werden, die jeder andere Arbeitnehmer erhält, selbständigen Unternehmern aber teilweise versagt sind (Übernahme des Telefonanschlusses, steuerfreie Sachbezüge bis 44 € pro Monat, Urlaubsbeihilfen, Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung usw.).

 

Die Grenze, die der Gesetzgeber bei der Festlegung des Gehaltes zieht, ist einerseits die vorherige und schriftliche Festlegung der Vergütungsbestandteile, die Angemessenheit der Vergütung und der Fremdvergleich. Die Frage ist, ob ein fremder Geschäftsführer bzw. Angestellter eine ähnliche Vergütung erhalten würde. Daneben kommt es darauf an, die Vereinbarung auch tatsächlich durchzuführen. Alle Verträge müssen eingehalten werden (pacta sunt servanda) – oder aber vorher schriftlich geändert werden. Regelmäßige und rückwirkende Änderungen werden nicht anerkannt. Das führt aus unserer Sicht zu einem weiteren Vorteil, nämlich der Planung des Unternehmens.

 

 

  1. Controlling und Planung, Outsourcing des betrieblichen Rechnungswesens:

Unternehmen scheitern oft durch Managementfehler. Das heißt, das eigene Unternehmen wird nicht ausreichend kaufmännisch geplant und kontrolliert. Vielleicht gibt es gar keine Vorausplanung (Planung der Liquidität, des Umsatzes, der Kosten und des Gewinns oder Verlusts, Gewinngrenze), vielleicht werden nur unzureichend und verzögert Rechnungen geschrieben, es gibt kein Mahnwesen und die Planzahlen werden nicht mit den erreichten Ist-Zahlen verglichen. Genau an diesem Punkt können wir gezielt Hilfestellung bieten und den Unternehmer kaufmännisch entlasten und unterstützen. Bei der Auslagerung der Buchführung durch Outsourcing liefern wir zu jedem Zeitpunkt aussagekräftige Zahlen in der Form, die der Unternehmer auch versteht. Wir sind in der Lage, die Buchhaltung täglich aktuell zu führen, ein unterstützendes Berichtswesen auf der Basis eines Soll- Ist-Vergleiches zu liefern, das Mahnwesen zu übernehmen, Kosten- und Leistungsrechnungen zu erstellen und einzurichten und selbstverständlich Liquiditätsplanungen.

 

 

  1. Steuersatz, Steuerbelastung

Mit einem Steuersatz von 15 % bei der Körperschaftsteuer liegt Deutschland im internationalen Vergleich an 5. Stelle, hinter der Schweiz, Bulgarien, Irland und Zypern. Dazu kommt die Gewerbesteuer mit ebenfalls knapp 15 %, je nach Hebesatz. Daher genießt die GmbH eine Gesamtsteuerbelastung von knapp 30 %, egal wie hoch die Gewinne sind. Von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen, beispielsweise Altenheime oder Pflegedienste, erzielen somit eine Belastung von 15 % auf den Gewinn. Vom Gewinn können die eigenen Gehälter und Bezüge selbstverständlich abgezogen werden. Das heißt, das eigene Gehalt reduziert den Gewinn und somit die Steuerbelastung der GmbH. Die GmbH kennt keine Steuerprogression. Bei hohen Gewinnen kann durch die Rechtsform der GmbH der Spitzensteuersatz somit reduziert werden.

 

 

  1. Soziale Absicherung

Bei vielen Kleinunternehmern, Handwerkern und Dienstleistern, ist die steuerliche Belastung und die Abgabenbelastung besonders hoch. Daneben findet häufig nur eine unzureichende Absicherung für Krankheitsausfälle oder auch Auftragsrückgänge statt. Durch die Rechtsform der GmbH oder auch UG (Unternehmergesellschaft) haftungsbeschränkt ist es möglich, eine volle und kostengünstige Absicherung der sozialen und geschäftlichen Risiken ab dem ersten Gründungstag zu erreichen. Darüber hinaus ist es möglich, als Unternehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, die mittlerweile teilweise eine höhere Rendite als betriebliche oder private Versorgungsunternehmen bietet.

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